• Amtliche Feuerungskontrolle

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    Das Umweltschutzgesetz regelt den Schutz für das Erdreich, das Wasser und die Luft.

    Die amtliche Feuerungskontrolle liegt im Bereich der Luft.
    Die Luftreinhaltung ist die Grundlage für die Durchführung.
    Über das wie sie gemacht werden muss steht in der Messempfehlung.
    Der Grundsatz gilt für alle Verbrennungsanlagen Gas, Oel und Holz.
    Alle Öl- und Gasanlagen werden periodisch alle 2 resp. 4 Jahre gemessen und kontrolliert, ausser sie werden nicht befeuert.
    Gas und Oelanlagen sind befreit, wenn sie weniger als 100 Stunden Betrieb pro Jahr aufweisen.
    Einzelraum Holzfeuerungen wie z.B. Cheminées, Öfen oder Herde werden mit einer Reinigung verbindlich durchgeführt.

    Amt für Umwelt des Kanton Thurgau

    LRV 07: die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

     

     

    Richtig Anfeuern mit Stückholz

     


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